SGA/Elternverein

Elternvertreter:innen (Vorstand des Elternvereins):

Obmann

 Stefan GAGGL

  
StellvertreterinMartina PIELER
KassierinErmina LONIĆ
StellvertreterinMonika SCHERZER
SchriftführerinSonja NINDLER
StellvertreterinKerstin KERSCHBAUMER
RechnungsprüferGünther WILPERNIG
StellvertreterNagib IBRAIMI

Zusammensetzung des SGA im Schuljahr 2024/2025

Vorsitz:  Dir. Mag. Thomas LANGER

Schülervertreter:innen:

Schulsprecher  Ben RABL (2CK)
1. Stellvertreter Justin KAUS (4AK)
   

Lehrervertreter:innen

 Prof. Mag. Erich FODITSCH
 Prof. Mag. Brigitte PLATZNER-STAUNIG
 Prof. Mag. Susanne SCHUBARSKY

Elternvertreter:innen:

Stefan GAGGL
Stefan CAMINI
Monika SCHERZER

Im SGA werden in der Drittelparität Lehrer – Eltern – Schüler Entscheidungen über Themen der Schulautonomie wie schulfreie Tage, schulfreier Samstag, autonome Teilungszahlen etc., getroffen.

Weiters obliegen dem SGA z.B. Fragen der Planung von mehrtägigen Schulveranstaltungen betreffend Kosten und Art der Veranstaltung, Erklärungen von Veranstaltungen zu schulbezogenen Veranstaltungen, die Durchführung von Elternsprechtagen, Bewilligung von Sammlungen, Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung und die Angelegenheiten der Schulgesundheitspflege, sowie Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen.

Dem SGA unterliegt außerdem die Beratung über wichtige Fragen des Unterrichts, der Erziehung, Unterrichtsmittel und Baumaßnahmen im Bereich der Schule.
Laut Geschäftsordnung sind jährlich mindestens zwei Sitzungen unter dem Vorsitz des Direktors der Schule abzuhalten.

Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses:

Laut § 64 des SCHOG obliegen dem SGA unter anderem die Entscheidung über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung und Terminfestlegung von Elternsprechtagen
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  • schulautonome Schulzeitregelungen
  • die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern
  • sowie die Beratung über
  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule